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und Ausfuhrkontrolle
Betreff: Rückfrage zu Vorgangsnummern 1273545 und 1273549 — Christian Mußmann Spedition GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Bearbeitung der oben genannten Vorgänge ergeben sich für die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes folgende Bedenken, zu denen wir Sie um Stellungnahme bitten:
1. Künstliche Aufteilung („Splitting")
Beide Anträge betreffen das übergeordnete Thema „Personalsicherung" der Christian Mußmann Spedition. Es entsteht der Eindruck einer künstlichen Aufteilung eines thematisch zusammengehörigen Beratungsauftrags in zwei getrennte Förderanträge. Bitte legen Sie konkret dar, inwiefern beide Beratungen in sich abgeschlossen sind im Sinne der Nummer 5.2 der Förderrichtlinie.
2. Betriebsindividuelle Dokumentation
Die Beratungsberichte enthalten in mehreren Passagen methodische Erläuterungen, die in dieser Form auch auf andere Speditions-KMU passen würden. Bitte erläutern Sie, wodurch die Berichte den Anforderungen aus Ziffer 4.1.1 (betriebsindividuelle Schwachstellen und Handlungsempfehlungen) genügen.
3. Umsetzung der Empfehlungen / Internetbereich
Sofern Empfehlungen im Bereich „Karriere-Subdomain", „Schaltung von Stellenanzeigen" und „mehrsprachige Bewerbungsformulare" durch Ihr Beratungsunternehmen oder verbundene Dienstleister umgesetzt wurden, bitten wir um Vorlage der zugehörigen Rechnungen sowie um Klarstellung zur Wahrung der Neutralität gemäß Ziffer 2.2.
4. Nachzureichende Unterlagen
Bitte ergänzen Sie die De-minimis-Erklärung um die in der Antragstellung erwähnte KfW-Förderung 2024 und reichen Sie eine Auflistung der Beratungstage je Vorgang nach.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis spätestens 16.05.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Arnold Heinrichs
Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
z. Hd. Herrn Arnold Heinrichs
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Betreff: Stellungnahme zur Rückfrage vom 28.04.2026 — Vorgangsnummern 1273545 und 1273549 (Christian Mußmann Spedition GmbH & Co. KG)
Sehr geehrter Herr Heinrichs,
wir nehmen Bezug auf Ihre Rückfrage bezüglich der oben genannten Vorgänge. Den darin geäußerten Bedenken treten wir unter Verweis auf die geltende Förderrichtlinie entschieden entgegen.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Eigenständigkeit der Beratungen
Wir weisen die Auffassung zurück, es handele sich um eine künstliche Aufteilung thematisch zusammengehöriger Beratungen. Gemäß Nummer 5.2 der Förderrichtlinie können pro Jahr bis zu zwei in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden. Beide Beratungen behandeln vielmehr disjunkte betriebswirtschaftliche Disziplinen:
Vorgang 1273545 (Marketing/Employer Branding) fokussiert ausschließlich auf die Außendarstellung des Unternehmens — Entwicklung einer Arbeitgebermarke, Identifikation von Marketingkanälen, Attraktivitätssteigerung gegenüber potenziellen Bewerbern.
Vorgang 1273549 (Organisation/Einstellungsprozess) fokussiert ausschließlich auf die interne Prozessorganisation — Strukturierung des Auswahlverfahrens, Erstellung von Interviewleitfäden, Bewertungsrastern und Anforderungsprofilen.
2. Betriebsindividuelle Dokumentation
Der Vorwurf, die Berichte seien nicht betriebsindividuell, ist anhand der vorliegenden Dokumentation nicht nachvollziehbar. Beide Berichte erfüllen die Anforderungen aus Ziffer 4.1.1 der Richtlinie vollumfänglich:
Im Vorgang 1273549 wird konkret die Problematik der internen Wechsel zwischen Nah- und Fernverkehr sowie die spezifischen Sprachbarrieren (Deutsch/Polnisch/Englisch) im Fahrerstamm der Mußmann Spedition analysiert. Im Vorgang 1273545 wird konkret auf die regionale Wettbewerbssituation in Sassenberg/OWL eingegangen.
3. Umsetzung der Maßnahmen / Internetbereich
Hierzu stellen wir klar: Gegenstand dieses Förderantrags ist gemäß Ziffer 2.1 ausschließlich die konzeptionelle Beratungsleistung. Die operative Umsetzung der erarbeiteten Konzepte (technische Programmierung der Karriereseite, grafische Gestaltung, Schaltung von Kampagnen) ist nicht Bestandteil der hier beantragten Zuwendung und nicht in der Beraterrechnung enthalten.
Wir versichern ausdrücklich die Wahrung der Neutralität gemäß Ziffer 2.2 der Richtlinie. Die durchgeführte Beratung erfolgte ergebnisoffen und diente nicht dem Zweck, Waren oder Dienstleistungen zu fördern, die vom Berater selbst vertrieben werden.
4. Nachreichung von Unterlagen
Die formal angeforderten Unterlagen reichen wir wie folgt nach bzw. laden diese im Portal hoch:
· Korrigiertes De-minimis-Formular mit Aufnahme der KfW-Förderung 2024 (50.000 €)
· Auflistung der Beratungstage je Vorgang (3 Tage VG 1273545: 27./29./30.04.2026; 1 Tag VG 1273549: 04.05.2026 — weitere Tage in Planung)
Wir bitten nunmehr um die zeitnahe Bearbeitung und Bewilligung der Anträge, da alle förderrechtlichen Voraussetzungen im Sinne der Richtlinie erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Berg
Beispiel Unternehmensberatung GmbH
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